UV-Schutz auf dem Bau: effektiver Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien

UV-Schutz auf dem Bau

Die Zahl der durch UV-Strahlung verursachten Hautkrebsfälle nimmt jedes Jahr dramatisch zu. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehört weißer Hautkrebs inzwischen zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Mehr als 270.000 Menschen erkranken jährlich in Deutschland an Hautkrebs, Tendenz steigend. Besonders betroffen sind Berufsgruppen, die täglich im Freien arbeiten – dazu zählen Bauarbeiter, Landschaftsgärtner, Straßenbauer und Dachdecker. Eine langfristige UV-Belastung kann jedoch nicht nur zu Hautkrebs, sondern auch zu Augenkrankheiten wie Grauem Star und einer geschwächten Immunabwehr führen.

Zahlen & Fakten zum Thema UV-Schutz

Immer noch wird das Thema Sonnenschutz viel zu oft als Nebensache angesehen. Es gilt das Motto, der Sonnenbrand heilt schon wieder. Dabei können selbst ohne Sonnenbrand Hautschäden auftreten, die langfristig zu Hautkrebs führen. Laut Statistischem Bundesamt 2022 bundesweit mehr als 109.000 Menschen mit der Diagnose Hautkrebs stationär im Krankenhaus behandelt. Das waren gut 75 Prozent mehr Fälle als im Jahr 2002.
Seit der Aufnahme der Berufskrankheit mit der Nummer 5103 „Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten im Jahr 2015 wurden bis im Jahr 2022 über 38.617 Fälle anerkannt. Seither gehört Hautkrebs zu den häufigsten an­gezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft und im Bereich baunaher Dienstleistungen.

Langfristige Krankheiten durch UV-Strahlung

UV-Strahlung kann Langzeitschäden, also später im Leben auftretende Schäden, an Augen und Haut hervorrufen.

  • Vorzeitige Hautalterung

UV-A-Strahlung dringt tief in die Haut ein und verursacht dort unter anderem die Bildung sogenannter „freier Radikale“, die wiederum eine Schädigung des Kollagens im Bindegewebe bewirken können. 

  • Augenschäden
    Ein bis zwei Prozent der UV-A-Strahlung kann bis zur Netzhaut vordringen. Studien geben Hinweise, dass in jungen Jahren bis etwa zum 30. Lebensjahr sogar bis zu 10 Prozent der UV-A-Strahlung die Netzhaut erreichen können. Das kann ein auslösender Faktor für den Grünen Star sein. 

Wie können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden schützen?

Arbeitgeber sind nach der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor UV-Strahlung zu schützen. Dies geschieht durch die sogenannte STOP-Prinzip:

  • Substitution: Wo möglich, sollten Arbeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlegt werden, um die Mittagssonne zu meiden.
  • Technische Maßnahmen: Bereitstellung von Sonnenschutzlösungen wie Schattenspendern, Überdachungen oder Sonnensegeln auf Baustellen.
  • Organisatorische Maßnahmen: Einführung von Schichtplänen oder Pausenregelungen, um direkte Sonnenexposition zu reduzieren.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Bereitstellung von UV-Schutzkleidung, Helmen mit Nackenschutz, UV-Schutzbrillen und Sonnencreme.


Persönlicher UV-Schutz – Diese Maßnahmen sind entscheidend

In zahlreichen Branchen wie Forst- und Landwirtschaft, Zustelldienste, Dachdecker und GaLa-Bau – besonders aber Bauarbeiter – müssen fast den ganzen Tag im Freien arbeiten. Der Arbeitsalltag dieser ca. 2–7 Millionen Beschäftigten (Schätzung nach Baua) findet ganz oder teilweise im Außenbereich statt, so dass ihre Jahresexposition gegenüber solarer UV-Strahlung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung deutlich höher ist. Dabei führt eine Verdopplung der kumulativen UV-Dosis zu einem mehr als doppelt so hohen Risiko für Hautkrebs.

Für diese Personen reicht die Sonnencreme allein nicht aus. Optimaler Schutz wird durch eine Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen erreicht. Kleidung schützt dabei deutlich besser als Sonnencreme.

Persönlicher UV-Schutz bedeutet:

  • Geeignete Bekleidung tragen: Lange, luftige Hosen, langärmeliges Hemd oder T-Shirts, geschlossene, leichte Schuhe – hier eignen sich S1P-Modelle (sofern die Gefährungsbeurteilung diese erlaubt!)
  • Kopfbedeckung nicht vergessen: Bei Einsatz von Bauhelmen ein leichtes Tuch unter dem Helm als Nacken- bzw. Ohrenschutz verwenden, ansonsten eine Kopfbedeckung mit breitem Rand/Krempe und Nackenschutz
  • Augenschutz: Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) nach EN 166 und EN 172 mit seitlicher Abschirmung tragen, die auch für den Straßenverkehr geeignet ist – weitere Anforderungen an den Augenschutz sollten zudem beachten werden
  • UV-Schutzmittel: UV-Schutzmittel sind Pflicht! Der Lichtschutzfaktor sollte 50+ betragen
UV-Schutz-Kleidung für den Bau
Normgerechte UV-Schutz-Kleidung für den Bau

Welche Normen gelten für UV-Schutzkleidung?

UV-Schutzkleidung wird nach strengen Standards geprüft und zertifiziert. Die wichtigsten Normen sind:

  • EN 13758-2: Diese europäische Norm legt die Anforderungen an den UV-Schutz von Textilien fest und gibt vor, welche Materialien als Schutzkleidung gekennzeichnet werden dürfen.
  • AS/NZS 4399:2017: Die australische und neuseeländische Norm bewertet den UV-Schutz von Textilien und klassifiziert diese anhand ihres UPF-Wertes.
  • UV-Standard 801: Diese Kennzeichnung testet Textilien unter realistischen Bedingungen, inklusive Feuchtigkeit und Dehnung, um den tatsächlichen Schutz bei der Nutzung zu bestimmen.

Welche Materialien bieten den besten Schutz?

Nicht alle Stoffe schützen gleichermaßen vor UV-Strahlen. Wichtige Faktoren sind die Webdichte, Materialzusammensetzung und Farbe der Kleidung. Dunklere Farben bieten oft besseren Schutz als helle, da sie UV-Strahlen besser absorbieren. Zudem ist der Zustand der Kleidung relevant. So verändert sich je nach Nässegrad die Schutzwirkung.

Besonders geeignet sind:

  • Polyester und Polyamid: Hohe UV-Absorption und schnelltrocknend
  • Baumwolle mit dichter Webstruktur: Guter Schutz, vor allem nach mehrmaligem Waschen
  • Softshell und Mischgewebe: Atmungsaktiv und wasserabweisend, ideal für Arbeitskleidung

Warum UV-Schutzkleidung die beste Wahl ist

Viele Menschen unterschätzen die Gefahr der Sonnenstrahlung und verlassen sich ausschließlich auf Sonnencreme. Doch UV-Schutzkleidung bietet einen deutlich besseren und länger anhaltenden Schutz:

  • Schutz auch bei langer Sonnenexposition: Während die Sonnencreme regelmäßig neu aufgetragen werden muss, schützt UV-Schutzkleidung dauerhaft.
  • Kein Nachlassen des Schutzes: Anders als bei Sonnencreme wird der UV-Schutz durch Schwitzen oder Wasser nicht so drastisch reduziert.
  • Ganzheitlicher Schutz: Während Sonnencreme nur auf unbedeckte Haut aufgetragen werden kann, schützt Kleidung große Körperflächen gleichzeitig.

Top 3 Mythen beim Thema UV-Schutz auf dem Bau

Top 1 – Schatten schützt 

Schatten verringert die UV-Strahlung nur. Unter einem Sonnenschirm um etwa 10 bis 30 Prozent laut BfS. Bei der Auswahl von UV-Schutzkleidung sollte neben der Zertifizierung nach DIN EN 13758 auf den UV-Schutzfaktor (UPF = ultraviolet protection factor) geachtet werden. 

Top 2 – Braune Haut schützt besser vor Sonnenbrand & Co.

Ein klares Jein. Das dunkle Farbpigment Melanin hat eine geringere Schutzwirkung als Sonnencreme. Sie entspricht ungefähr einem Lichtschutzfaktor von 4. 

Top 3 – Sonnencreme am Morgen reicht

Laut DGUV sollte die Sonnencreme mindestens eine halbe Stunde vor dem Sonnenaufenthalt aufgetragen werden und alle zwei Stunden muss erneut gecremt werden. Wichtig: Durch Nachcremen wird die Schutzwirkung nur erhalten.

Fazit: UV-Schutz ist Arbeitsschutz!

Ob auf der Baustelle, im Garten- und Landschaftsbau oder in der Logistik – UV-Strahlung ist ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Die beste Lösung ist zertifizierte UV-Schutzkleidung, die nach EN 13758-2 oder UV-Standard 801 geprüft wurde.

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